4 Gründe, warum die Beiträge von Pflegezusatzversicherungen steigen
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Etwa 2.500 Euro pro Monat müssen Pflegeheim-Bewohner in Deutschland im Schnitt aus eigener Tasche zahlen – zusätzlich zu den Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung deckt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten ab.
Um im Pflegefall gut abgesichert zu sein, haben mehr als drei Millionen Menschen deshalb eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Die Mehrzahl der Tarife sind Pflegetagegeldtarife, d. h. die Versicherten erhalten im Pflegefall eine fest vereinbarte Summe. Kostensteigerungen im Pflegeheim haben deshalb keine Auswirkung auf die Beiträge zu diesen Pflegezusatzversicherungen. Dennoch mussten nun die Beiträge in einigen Pflegetagegeldtarifen angepasst werden, denn es gibt auch hier wichtige kostentreibende Faktoren.
1. Neue Leistungen der Pflegeversicherung erweitern die Zahl der Leistungsbezieher
In mehreren Schritten hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Leistungen in der Pflege ausgeweitet. So wurden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade und ein neuer, weiter gefasster Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Seitdem werden deutlich mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft. In der Folge ist die Zahl der Leistungsempfänger in der Privaten Pflegepflichtversicherung um mehr als 85 Prozent gestiegen (seit den Pflegereformen von 2015 bis heute). Entsprechend gibt es jetzt auch in den Pflege-Zusatzversicherungen sehr viel mehr Leistungsempfänger. Diese fortdauernde Folge neuer Gesetze war vorher in der Kalkulation der Tarife natürlich nicht absehbar. Sie muss entsprechend neu berechnet werden, damit das Leistungsversprechen der Pflegezusatzversicherung solide finanziert und ein Leben lang garantiert bleibt.
2. Im demografischen Wandel wächst die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland
Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung rücken immer mehr Menschen in das pflegerelevante Alter vor. Das bedeutet, dass auch ohne gesetzliche Leistungsausweitungen die Zahl der Pflegebedürftigen und damit die Zahl der Leistungsbezieher steigt. Dieser Trend wird sich fortsetzen: Ende 2021 (neueste verfügbare Zahl) waren bereits 4,96 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Aktuelle Berechnungen des Statistischen Bundesamts gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen alleine bis 2035 auf etwa 5,6 Millionen anwachsen wird. Im Jahr 2055 könnte es dann schon 6,8 Millionen Menschen betreffen.
Beitragserhöhung: Was können Sie tun?
Sollten Sie wegen einer Beitragserhöhung oder Zahlungsschwierigkeiten am Fortbestand der Pflegezusatzversicherung zweifeln, raten wir Ihnen von einer voreiligen Kündigung des Tarifs ab. Zunächst sollten Sie mit Ihrem Versicherer über Möglichkeiten der Beitragssenkung (z.B. durch Anpassung der Leistungen) sprechen.
3. Die Deutschen sind immer länger pflegebedürftig
Die Versicherer verzeichnen seit einigen Jahren nicht nur mehr Pflegebedürftige, auch die Pflegedauer hat zugenommen. Das bedeutet, dass die in Pflegebedürftigkeit verbrachte Lebenszeit und damit der Leistungsbezug der Betroffenen insgesamt gestiegen ist. Im Jahr 2011 hat jede zweite Person (49,7 Prozent), die pflegebedürftig wurde, auch nach 24 Monaten noch Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Im Jahr 2021 (neueste verfügbare Zahl) waren es 72,1 Prozent. (Barmer-Pflegereport (S.86)).
4. Die nachhaltige Vorsorge mit Alterungsrückstellungen
Bei der privaten Pflegezusatzversicherung legt der Versicherer einen großen Anteil der Beiträge als Vorsorge auf dem Kapitalmarkt an. Um die versicherten Leistungen solide abzusichern, muss die kapitalgedeckte Vorsorge der Versicherten – die sogenannte Alterungsrückstellung – eine entsprechende Deckungssumme erreichen. Dieser Finanztopf wird aus dem eingezahlten Kapital aus den Beiträgen sowie durch die langfristigen Erträge aus Zins und Zinseszins gespeist. Auch für die deutlich gestiegenen Leistungsausgaben infolge der gesetzlichen Pflegereformen müssen entsprechend zusätzliche Alterungsrückstellungen aufgebaut werden, um diese Leistungen für die Versicherten lebenslang garantieren zu können. Dieser Effekt trifft ältere Versicherte stärker als junge, weil die zusätzlichen Alterungsrückstellungen in einer kürzeren Zeit gebildet werden müssen.
Die Kalkulation einer privaten Pflegezusatzversicherung sowie einer notwendigen Beitragsanpassung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und wird von unabhängigen Treuhändern geprüft.
Die Beitragskalkulation von privaten Pflegezusatzversicherungen
Mehr Leistungsbezieher und höhere Ausgaben für diese betreffen auch die private Pflegezusatzversicherung. Denn der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn im Rahmen einer Pflegebegutachtung eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und dadurch ein Leistungsanspruch aus der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung besteht.
Wie in der Privaten Pflegepflichtversicherung, so darf auch bei der privaten Pflegezusatzversicherung der Beitrag immer nur dann angepasst werden, wenn die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Übersteigt keiner der beiden Werte die vorgegebene Schwelle, darf das Unternehmen die Beiträge nicht anpassen.
Überschreitet aber mindestens einer der beiden Indikatoren den Schwellenwert, müssen alle in der Zwischenzeit veränderten Rechnungsgrundlagen auf das aktuelle Niveau angepasst werden. Liegt die letzte Überschreitung des Schwellenwertes länger zurück, kann dieser Mechanismus zu einem sprunghaften Beitragsanstieg führen.