Beim Therapeuten
Der private Krankenversicherungsschutz für die ärztliche Behandlung ist weitestgehend einheitlich geregelt. Anders sieht es aus, wenn Sie eine Therapeutin oder einen Therapeuten ohne Medizinstudium aufsuchen.
Grundsätzlich ist in allen hier aufgeführten Leistungsbereichen eine Kostenerstattung möglich und schon in den Musterbedingungen für die private Krankheitskostenversicherung (MB/KK) angelegt. Die wichtigsten Bedingungen und übliche Regelungen stellen wir Ihnen auf unseren Seiten dar. Detailfragen sind jedoch immer tarifabhängig und deshalb den jeweiligen Versicherungsunterlagen zu entnehmen.