RSV: Umfassender Schutz für Privatversicherte
- Prävention
- Versicherungsschutz
Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein Erreger von Atemwegsinfektionen. Es ist weit verbreitet und leicht übertragbar. Das RS-Virus kann insbesondere bei Kleinkindern und Säuglingen eine Infektion der oberen und der unteren Atemwege verursachen und bei Frühgeborenen und vorerkrankten Säuglingen einen schweren Krankheitsverlauf nehmen.
Neue Empfehlungen zur RSV-Prophylaxe und RSV-Impfung
Um alle Neugeborenen und Säuglinge vor einem schweren Krankheitsverlauf durch das RS-Virus zu schützen und damit Krankenhauseinweisungen, intensivmedizinische Behandlungen oder gar Todesfälle zu verhindern, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit Juni 2024 eine Prophylaxe. Hierfür muss einmalig der monoklonale Antikörper Nirsevimab gegeben werden. Bei Kindern, die zwischen Oktober und März geboren werden, sollte dies möglichst noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen.
- Auch für ältere Menschen empfiehlt die STIKO seit Anfang August 2024 Schutzmaßnahmen: So sollen sich über 75-Jährige generell gegen RSV impfen lassen; außerdem Menschen zwischen 60 und 74 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für eine schwerere RSV-Erkrankung haben. Die Impfung erfolgt mit den Impfstoffen Arexvy und Abrysvo. Sie kann zeitgleich mit einer Grippeschutzimpfung verabreicht werden. Weitere Informationen zur Grippeschutzimpfung für Privatversicherte
Was ist der Unterschied zwischen RSV-Prophylaxe und Schutzimpfung?
Schutzimpfungen zielen darauf ab, eine aktive Immunantwort auszulösen; d.h. der Körper soll eigene Antikörper und Abwehrzellen gegen den Krankheitserreger bilden.
Die RSV-Prophylaxe durch Nirsevimab bietet eine passive Immunität. Dem Körper werden direkt Antikörper zugeführt, die das Virus neutralisieren. Diese Methode ist besonders effektiv bei Säuglingen, deren Immunsystem noch nicht vollständig entwickelt ist.
Kostenerstattung der RSV-Prävention durch die PKV
- Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung kommen grundsätzlich für Schutzimpfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen auf und erstatten auch die RSV-Prophylaxe für versicherte Säuglinge. Sollten Ihre Tarifbedingungen nicht auf die STIKO Bezug nehmen, empfiehlt sich die direkte Nachfrage beim Versicherer hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Ausführlichere Informationen zur Kostenerstattung von Schutzimpfungen durch die PKV