Impfung und Prophylaxe

RSV: Umfassender Schutz für Privatversicherte

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für Neugeborene und ältere Menschen vorbeugende Maßnahmen, um schwere Atemwegserkrankungen durch RS-Viren zu verhindern. Die Kosten werden von der PKV übernommen.
August 2024

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein Erreger von Atemwegsinfektionen. Es ist weit verbreitet und leicht übertragbar. Das RS-Virus kann insbesondere bei Kleinkindern und Säuglingen eine Infektion der oberen und der unteren Atemwege verursachen und bei Frühgeborenen und vorerkrankten Säuglingen einen schweren Krankheitsverlauf nehmen.

Neue Empfehlungen zur RSV-Prophylaxe und RSV-Impfung

Um alle Neugeborenen und Säuglinge vor einem schweren Krankheitsverlauf durch das RS-Virus zu schützen und damit Krankenhauseinweisungen, intensivmedizinische Behandlungen oder gar Todesfälle zu verhindern, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit Juni 2024 eine Prophylaxe. Diese erfolgt durch einmalige Gabe des monekularen Antikörpers Nirsevimab.  

Auch für ältere Menschen empfiehlt die STIKO seit Anfang August 2024 Schutzmaßnahmen: So sollen sich über 75-Jährige generell gegen RSV impfen lassen; außerdem Menschen zwischen 60 und 74 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für eine schwerere RSV-Erkrankung haben. Die Impfung erfolgt mit den Impfstoffen Arexvy und Abrysvo.

Was ist der Unterschied zwischen RSV-Prophylaxe und Schutzimpfung?

Während Schutzimpfungen darauf abzielen, eine aktive Immunantwort zu induzieren, bietet die RSV-Prophylaxe durch Nirsevimab eine passive Immunität, indem sie direkt Antikörper zur Verfügung stellt, die das Virus neutralisieren. Diese Methode ist besonders effektiv bei Säuglingen, deren Immunsystem noch nicht vollständig entwickelt ist.

Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz 

Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung kommen grundsätzlich für Schutzimpfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen auf und werden die RSV-Prophylaxe für ihre Versicherten erstatten.