Impfung und Prophylaxe

RSV: Umfassender Schutz für Privatversicherte

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für Neugeborene und ältere Menschen vorbeugende Maßnahmen, um schwere Atemwegserkrankungen durch RS-Viren zu verhindern.
September 2024

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein Erreger von Atemwegsinfektionen. Es ist weit verbreitet und leicht übertragbar. Das RS-Virus kann insbesondere bei Kleinkindern und Säuglingen eine Infektion der oberen und der unteren Atemwege verursachen und bei Frühgeborenen und vorerkrankten Säuglingen einen schweren Krankheitsverlauf nehmen.

Neue Empfehlungen zur RSV-Prophylaxe und RSV-Impfung

Um alle Neugeborenen und Säuglinge vor einem schweren Krankheitsverlauf durch das RS-Virus zu schützen und damit Krankenhauseinweisungen, intensivmedizinische Behandlungen oder gar Todesfälle zu verhindern, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit Juni 2024 eine Prophylaxe. Hierfür muss einmalig der monoklonale Antikörper Nirsevimab gegeben werden. Bei Kindern, die zwischen Oktober und März geboren werden, sollte dies möglichst noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen RSV-Prophylaxe und Schutzimpfung?

Schutzimpfungen zielen darauf ab, eine aktive Immunantwort auszulösen; d.h. der Körper soll eigene Antikörper und Abwehrzellen gegen den Krankheitserreger bilden.

Die RSV-Prophylaxe durch Nirsevimab bietet eine passive Immunität. Dem Körper werden direkt Antikörper zugeführt, die das Virus neutralisieren. Diese Methode ist besonders effektiv bei Säuglingen, deren Immunsystem noch nicht vollständig entwickelt ist.

Kostenerstattung der RSV-Prävention durch die PKV