Innovation

Telemonitoring bei Herzschwäche: PKV erstattet bei mehreren Indikationen

Das Telemonitoring kann bei chronischer Herzinsuffizienz vor Krankenhausaufenthalten bewahren - und so Leben verlängern. Privatpatienten profitieren von dieser Innovation in einem weiteren Rahmen als GKV-Versicherte.
Februar 2024
Patientin am Notebook im Gespräch mit einer Ärztin

Herzinsuffizienz - oder auch Herzschwäche - ist eine chronische Volkserkrankung, die rund vier Millionen Menschen bundesweit betrifft. Ihr Herz ist nicht mehr in der Lage, die erforderliche Leistung zu erbringen, um ausreichend Blut und damit Sauerstoff und Nährstoffe zu den Organen zu pumpen. Herzinsuffizienz ist der Hauptgrund für stationäre Krankenhausaufnahmen in Deutschland.

Solche Klinikeinweisungen belasten Patientinnen und Patienten – und sie verkürzen die weitere Lebensdauer, haben Studien gezeigt. Sogenanntes Telemonitoring kann Krankenhausaufenthalte verhindern. Diese telemedizinische Mitbetreuung meint, dass Patientinnen und Patienten mithilfe mobiler Messgeräte jeden Tag Gesundheitsdaten wie Blutdruck- und Gewichtswerte ganz einfach von zu Hause aus an den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin übermitteln. Zeigen die Messwerte Auffälligkeiten, nimmt die Ärztin oder der Arzt Kontakt auf. Auf diese Weise können Mediziner frühzeitig erkennen, ob die Krankheit auf einem stabilen Niveau ist oder ob sie droht, sich zu verschlechtern. In einem solchen Fall kann aktiv gegengesteuert werden.

Prof. Dr. Friedrich Köhler vom Deutschen Herzzentrum der Berliner Charité über die Vorteile des Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz

Um Innovationen wie das Telemonitoring bei Herzschwäche weiter zu verbreiten, haben sich die privaten Krankenversicherer mit der Bundesärztekammer und den Beihilfeträgern in Bund und Land auf eine Abrechnungsempfehlung geeinigt, bei der sogenannte Analogziffern herangezogen werden. Fachärztinnen und Fachärzte erhalten auskömmliche Honorare für ihre Leistungen; Versicherte haben keine Schwierigkeiten bei der Erstattung des Telemonitorings bei ihrer Krankenversicherung. Die Empfehlungen enthalten eine Besonderheit im Sinne der PKV-Versicherten: Auch Patientinnen und Patienten mit einer sogenannten diastolischen Herzinsuffizienz – das Herz pumpt zwar ausreichend, das Herzmuskelgewebe kann sich aber nicht mehr ausreichend entspannen und ausdehnen – können telemedizinisch mitbetreut werden. Gesetzlich Krankenversicherte mit diesem Krankheitsbild können das Telemonitoring bislang nicht in Anspruch nehmen.

Lesen Sie hier auch unser Interview mit Dr. Norbert Smetak, Bundesvorsitzender der niedergelassenen Kardiologen, über die Vorteile der Abrechnungsempfehlung für die Erkrankten und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.