HIV-Prävention

PrEP: Welche Rahmenbedingungen gibt es für Privatversicherte?

Mit der HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sollen HIV-Neuinfektionen verhindert werden. Die Betreuung von Privatversicherten wurde zwischen PKV-Verband und der Fachärztevereinigung dagnä geregelt.
September 2024

HIV mag für viele Menschen an Schrecken verloren haben, da eine Infektion nicht mehr einem Todesurteil gleichkommt. Dennoch bleibt es eine ernstzunehmende Erkrankung ohne Heilungsmöglichkeit, die nur mit einer lebenslangen Medikamenteneinnahme kontrolliert werden kann. Der Schutz vor einer HIV-Infektion ist wichtig, von einfachen Maßnahmen wie der Benutzung von Kondomen bis hin zur Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP).

Was genau ist die PrEP?

Die PrEP ist eine Prä-Expositionsprophylaxe. Das bedeutet: Bevor (Prä) Sie beabsichtigt oder unbeabsichtigt dem HI-Virus ausgesetzt sind (Exposition), soll eine Erkrankung verhindert werden (Prophylaxe). Die PrEP ist keine Impfung, die dauerhaft wirkt, sondern ein Medikament, das die Ausbreitung von HIV in Ihren Zellen verhindert. Beachten Sie, dass die PrEP zwar bei richtiger Einnahme gut vor einer HIV-Infektion schützt, nicht aber vor anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (STI).

Im Rahmen der PrEP nehmen Sie in der Regel täglich eine Tablette ein. Da Nebenwirkungen möglich sind, können Sie die PrEP nicht eigenverantwortlich anwenden. Vielmehr ist eine ärztliche Betreuung vorgeschrieben, um frühzeitig auf Nebenwirkungen reagieren zu können. Diese Aufgabe wird von Ärztinnen und Ärzten übernommen, die auf die Behandlung HIV-Infizierter spezialisiert sind.

Wer hat Zugang zur PrEP?

Nicht für jeden ist eine PrEP sinnvoll und angemessen. Damit Sie eine PrEP erhalten, müssen Sie deshalb einige Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie müssen HIV-negativ sein.
  2. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  3. Ihr Risiko, sich mit HIV zu infizieren, muss erkennbar erhöht sein. Ein solches Risiko wird bei folgenden Personengruppen gesehen:

Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben (MSM), oder Transgender-Personen mit der Angabe von analem Geschlechtsverkehr ohne Kondom innerhalb der letzten 3 bis 6 Monate und/oder voraussichtlich in den nächsten Monaten bzw. einer stattgehabten sexuell übertragbaren Infektion in den letzten 12 Monaten

serodiskordante Konstellationen (d.h. ein/e Partner/in ist HIV-negativ, die oder der andere HIV-positiv) mit einer/einem virämischen HIV-positiven Partner/in ohne antiretrovirale Therapie (ART), einer nicht suppressiven ART oder in der Anfangsphase einer ART (HIV-RNA, die nicht schon 6 Monate unter 200 RNA-Kopien/ml liegt) 

nach individueller und situativer Risikoüberprüfung drogeninjizierende Personen ohne Gebrauch steriler lnjektionsmaterialien

nach individueller und situativer Risikoüberprüfung Personen mit Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit einem Partner, bei dem eine undiagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist (z. B. einem Partner aus Hochprävalenzländern oder mit risikoreichen Sexualpraktiken)

Wodurch ist die PrEP für Privatversicherte geregelt?

Die PrEP ist keine Impfung, keine Früherkennung und auch keine medizinische Heilbehandlung, da die Patientinnen und Patienten gesund sind. Deshalb liegt sie außerhalb der üblichen Tarifbedingungen der PKV. Damit Sie dennoch Zugang zur PrEP haben, hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) eine Rahmenvereinbarung mit der dagnä getroffen. Die dagnä ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin e. V. Durch die Rahmenvereinbarung ist insbesondere geregelt, wer die PrEP anbieten darf, welche Leistungen erbracht und wie sie abgerechnet werden dürfen.

Sowohl für die Ärztinnen und Ärzte als auch für die PKV-Unternehmen ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung freiwillig. Ist Ihre Krankenversicherung nicht beigetreten, bedeutet das aber nicht zwangsläufig, dass sie die Kosten einer PrEP nicht erstattet. Es empfiehlt sich deshalb, Ihre private Krankenversicherung vor Beginn einer PrEP zu kontaktieren und diese Frage zu klären.

Welche Ärztinnen und Ärzte dürfen Privatversicherten die PrEP anbieten?

Um der Rahmenvereinbarung beitreten und bei Privatversicherten eine PrEP durchführen zu dürfen, ist der Nachweis spezieller Qualifikationen erforderlich. Die Ärztinnen und Ärzte müssen sich in den Bereichen HIV, PrEP und STI fortgebildet und zudem praktische Erfahrungen gesammelt haben. Während der PrEP müssen sie zur Sicherung und Kontrolle der Qualität ihre Leistungen dokumentieren.

Leider gibt es nicht flächendeckend im gesamten Bundesgebiet spezialisierte Facharztpraxen. Die dagnä bietet deshalb auf ihrer Internetseite eine Suche an, bei der Sie unter anderem gezielt nach Praxen mit PrEP-Leistung suchen können.

Zur Schwerpunktarztsuche PrEP

Welche Leistungen erhalten Privatversicherte bei einer PrEP?

Eine PrEP umfasst verschiedene Leistungen. Zunächst erhalten Sie eine spezialisierte ärztliche Beratung. Dabei wird Ihre individuelle Risikosituation geklärt und Sie werden über mögliche Nebenwirkungen der PrEP sowie alle Fragen rund um die Durchführung der PrEP aufgeklärt. Bevor Ihnen die PrEP verordnet wird, prüft Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, ob gesundheitliche Gründe gegen die PrEP sprechen. Zu diesem Zweck werden auch Bluttests durchgeführt.

Sind alle Voraussetzungen für eine PrEP gut, wird Ihnen ein Medikament verordnet, das Sie gemäß den ärztlichen Weisungen einnehmen müssen. Solange Sie dieses Medikament nehmen, werden Sie ärztlich durch die Schwerpunktpraxis betreut. In der Regel bedeutet das, dass Sie alle drei Monate untersucht und auf HIV sowie weitere Infektionen getestet werden. 

Wie ist die Kostenübernahme einer PrEP geregelt?

In der Rahmenvereinbarung zwischen PKV und dagnä ist genau festgelegt, welche Leistungen erbracht und in Rechnung gestellt werden können. Die Regelungen sind den beteiligten Arztpraxen bekannt. Nach erfolgtem Behandlungstermin erhalten Sie eine entsprechende Rechnung. Diese enthält auch eine Analogabrechnung, da nicht alle PrEP-Leistungen im ärztlichen Gebührenverzeichnis (GOÄ) abgebildet sind.

Die Rechnung über die PrEP-Leistungen können Sie dann wie gewohnt bei Ihrer PKV zur Erstattung einreichen. Sofern Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben, ist es möglich, dass Sie im Rahmen dessen die Kosten für die PrEP selbst tragen müssen. Viele PKV-Unternehmen erstatten allerdings Präventionsleistungen unabhängig vom Selbstbehalt. Im Zweifel sollten Sie Ihren Tarif darauf prüfen oder ihren Versicherer danach fragen. Das Gleiche gilt für eine mögliche Beitragsrückerstattung.