Ihre Patientenpflichten
Neben umfassenden Rechten haben Sie als Privatpatientin oder Privatpatient im Rahmen jeder medizinischen Behandlung auch Pflichten. Diese gelten grundsätzlich nicht nur gegenüber (Zahn-)Ärztinnen und -ärzten, sondern auch gegenüber nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten wie Ergo-, Physio- oder auch Psychotherapeuten und -therapeutinnen.
Sie sind für den Behandlungserfolg mitverantwortlich. Dies sollten Sie von Beginn an beachten und entsprechend handeln:
- Geben Sie Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin alle Informationen, die für die Behandlung wichtig sind oder sein könnten. Dazu gehören Angaben über frühere Krankheiten, Untersuchungen und Behandlungen ebenso wie Allergien und Unverträglichkeiten.
- Teilen Sie auch Veränderungen oder neue Sachverhalte mit, die sich im Laufe der Behandlung ergeben haben.
- Befolgen Sie die ärztlichen Anordnungen und Hinweise, etwa zur Einnahme verordneter Medikamente.
Befolgen Sie diese Obliegenheiten nicht, kann Ihnen eine Mitschuld angelastet werden, sollten Sie wegen mangelhafter Behandlung auf Schadenersatz klagen wollen. Beachten Sie aber bitte: Sie haben keinen Anspruch auf einen Behandlungserfolg, sondern nur darauf, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie nach aktuellem Stand der Wissenschaft und bestem Wissen behandelt.
Als Privatpatient oder Privatpatientin haben Sie eine Zahlungspflicht. Diese ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag. Grundlage für die ärztliche Vergütung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Grundlage für die zahnärztliche Vergütung ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Nach erfolgter Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie innerhalb der angegebenen Frist begleichen müssen. Das gilt auch dann, wenn die Behandlung nicht den gewünschten Erfolg hatte oder Sie insgesamt unzufrieden sind.
Eine weitere Pflicht ist, dass Sie auf die Rechte und Rechtsgüter Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin Rücksicht nehmen müssen – so wie im Grunde bei jeder anderen Person. Dazu gehört in diesem Fall, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten oder rechtzeitig absagen. Leiden Sie an einer Krankheit, die für die Menschen in der Praxis gefährlich werden könnte, müssen Sie vorab darauf hinweisen.