Patientenrechte
Bevor Sie sich in ärztliche oder zahnärztliche Behandlung begeben, ist für Sie als Privatversicherte zunächst ein wichtiges Recht selbstverständlich: die freie Arztwahl. Wo fühlen Sie sich wohl, wer genießt Ihr Vertrauen? Sie selbst können entscheiden, an welche Arztpraxis Sie sich wenden. Das gilt auch, wenn Sie sich direkt von einem Facharzt oder einer Fachärztin behandeln lassen möchten. Ebenso können Sie eine Zweitmeinung einholen, wenn Sie zum Beispiel hinsichtlich Ihrer Behandlung oder der Diagnose unsicher sind.
Nur wenn Sie einen sogenannten Primärarzttarif abgeschlossen haben, benötigen Sie eine Überweisung, damit Ihre PKV eine fachärztliche Behandlung erstattet. Zu den Primärärzten zählen neben Allgemeinmedizinern ohne weitere Facharztbezeichnung unter anderem Kinder-, Frauen- sowie Augenärztinnen und -ärzte. Ebenso können Sie selbstverständlich Ihre Zahnärztin bzw. Ihren Zahnarzt frei wählen.
Ob Sie sich von einem niedergelassenen Arzt, einer Zahnärztin oder Chefärztin behandeln lassen:
- Es gibt immer einen Behandlungsvertrag.
- Sie haben gesetzlich verankerte Rechte und wer Sie behandelt, hat entsprechende Pflichten.
- Ihre eigenen Pflichten sind zwar weniger umfangreich, doch ebenfalls wichtig.
Informieren Sie sich hierzu gerne auf unseren Unterseiten.