HPV-Impfung: Warum und für wen ist sie wichtig?
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Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie sich bereits mindestens einmal in ihrem Leben mit HPV (Humane Papillomviren) angesteckt haben. Wahrscheinlich ist auch, dass Sie davon gar nichts mitbekommen haben, denn die meisten HPV-Infektionen bleiben unbemerkt und folgenlos: 90 Prozent der Infektionen heilen von allein wieder. Doch bei 10 Prozent bleibt die Infektion bestehen. Sie kann lästige und störende, wenn auch weitgehend ungefährliche Feigwarzen (auch Genital-Warzen genannt) hervorrufen, aber auch Zell-Veränderungen, aus denen sich Jahre später Krebs entwickeln kann.
Pro Jahr verursachen die Humanen Papillomviren bei etwa 4.600 der Erkrankten Gebärmutterhalskrebs, 1.500 Frauen sterben daran. Bei Männern rufen Infektionen mit HPV-Typen hauptsächlich Krebs im Mund- und Rachenbereich sowie an Anus und Penis hervor.
Wann sollte eine Impfung gegen HPV erfolgen?
Humane Papillomviren (HPV) werden beim Geschlechtsverkehr oder durch Hautkontakt im Intimbereich übertragen. Sie zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern. Deshalb sollte die Impfung gegen HPV möglichst vor dem ersten sexuellen Kontakt erfolgen. Nur dann kann eine Impfung bestmöglich vor Infektionen durch all die HPV-Typen schützen, die im Impfstoff enthalten sind.
Aus diesem Grund empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit 2007 allen Mädchen und seit 2018 auch Jungen, den Impfschutz gegen HPV im Alter von 9 bis 14 Jahren aufzubauen. Hierfür sind zwei Impfungen notwendig. Der Abstand zwischen den beiden Impfungen sollte mindestens fünf Monate betragen. Bei einem Impfabstand unter fünf Monaten sind drei Impfungen erforderlich. Die genauen Impftermine können bei der ersten Impfung mit der Ärztin bzw. dem Arzt besprochen werden. Jugendliche, die bis zum 15. Geburtstag noch nicht gegen HPV geimpft wurden, sollten die Impfung bis zum Alter von 17 Jahren nachholen.
Die Impfung gegen HPV ist gut verträglich und sicher. Als häufigste Reaktion auf die Impfung werden Schmerzen, Rötungen oder eine Schwellung an der Einstichstelle beschrieben. Es kann auch zu Kopf- oder Muskelschmerzen, Fieber, Magen-Darm-Beschwerden, Schwindel und Müdigkeit kommen. Diese Beschwerden sind in der Regel von kurzer Dauer und zeigen, dass sich der Körper mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Schwere Nebenwirkungen treten nur selten auf.
11 Fakten zur HPV-Impfung
Sollten sich auch Erwachsene gegen HPV impfen lassen?
Der optimale Zeitpunkt für eine HPV-Impfung liegt vor dem Beginn der sexuellen Aktivität. Deshalb wird eine Impfung im Kindes- bzw. Jugendalter empfohlen. Jedoch können auch Frauen und Männer über 17 Jahre im Einzelfall je nach individueller Lebensführung von einer HPV-Impfung profitieren, so das Robert Koch-Institut. Dies gilt nicht nur für Menschen ohne Sexualverkehr, sondern hängt auch von der Anzahl der Sexualpartner ab. Da es zahlreiche HPV-Typen gibt, kann die Impfung trotz bereits vorliegender HPV-Infektion gegen andere HPV-Typen und damit auch vor einer Krebserkrankung schützen.
Warum sollten auch Jungen gegen HPV geimpft werden?
Die HPV-Impfung im Kindes- und Jugendlichen-Alter schützt nicht nur Frauen vor Erkrankungen im Erwachsenenalter, sondern auch Männer. Die STIKO weist darauf hin, dass in Deutschland jährlich schätzungsweise 1.600 bis 2.300 Krebserkrankungen bei Männern aufgrund von HPV-Infektionen auftreten.
Außerdem sind in Deutschland lediglich 43 Prozent der 15-jährigen Mädchen vollständig gegen HPV geimpft, berichten das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Deutsche Krebshilfe. Damit ist Deutschland noch weit von einem flächendecken Schutz vor Humanen Papillomviren entfernt, der erst bei einer Durchimpfungsrate von mindestens 70 Prozent besteht (Herdenimmunität). Mit einer HPV-Impfung von Jungen wird deshalb auch der Gemeinschaftsschutz der Bevölkerung gestärkt.
Verhindert eine HPV-Impfung Gebärmutterhalskrebs?
Die HPV-Impfung schützt sehr gut. Das Deutsche Krebsforschungszentrum geht davon aus, dass die HPV-Impfung (je nach Impfstoff) zu 80 bis 90 Prozent vor Infektionen mit den Hochrisikotypen schützt. Eine hundertprozentige Wirksamkeit der Impfung gegen die Erkrankungen können wir nicht erwarten.
Das bedeutet, dass auch gegen HPV geimpfte Mädchen später unbedingt regelmäßig an den empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen für Gebärmutterhalskrebs teilnehmen sollten. Denn dadurch werden frühzeitig Gewebeveränderungen erkannt, die durch HPV-Typen verursacht werden können – auch solche, die nicht in den Impfstoffen enthalten sind. Zwar werden 70 Prozent der Fälle von Gebärmutterhalskrebs durch die Hochrisiko-Typen HPV 16 und 18 verursacht. Darüber hinaus sind jedoch mindestens 13 weitere Hochrisiko-Typen für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich.
Was ist überhaupt Gebärmutterhalskrebs?
Gebärmutterhalskrebs ist der Name für bösartige Tumoren, die am unteren Teil der Gebärmutter entstehen. Meist entwickeln sie sich aus Gewebeveränderungen am Muttermund, dem Ausgang des Gebärmutterhalses, in die Scheide. Fast immer wird Gebärmutterhalskrebs durch lange zurückliegende Infektionen mit den sogenannten Humanen Papillomviren (HPV) verursacht. Besonders oft betroffen sind Frauen zwischen 40 und 59 Jahren. Ein zweiter Anstieg der Häufigkeit zeigt sich nach dem 60. Lebensjahr. Vorstufen und Frühformen von Gebärmutterhalskrebs werden vor allem bei Frauen im Alter von 20 bis 40 Jahren festgestellt.
Regelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilzunehmen, kann Gebärmutterhalskrebs vorbeugen. So können Vorstufen rechtzeitig entdeckt und entfernt werden.
Der wichtigste Teil der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ist derzeit der sogenannte Pap-Test. Die Ärztin oder der Arzt streicht an Gebärmutterhals und Muttermund Schleimhautzellen ab. Im Labor begutachtet ein spezialisierter Arzt (Zytologe) die Zellen unter dem Mikroskop und kann erkennen, ob die Zellen gesund und normal aussehen oder nicht. Von der Einstufung hängt ab, ob und wenn ja, welche weiteren Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind.
Übernimmt die PKV die Kosten für die HPV-Impfung?
Die PKV-Unternehmen folgen in aller Regel den Empfehlungen der STIKO. Das heißt, die Versicherten können davon ausgehen, dass ihre private Krankenversicherung die Kosten für die HPV-Impfung gemäß den Versicherungsbedingungen übernimmt. Wer in den Tarifbedingungen keine Antwort auf diese Frage findet, sollte sich zur Klärung der Frage direkt an das Versicherungsunternehmen wenden.
Selbst bei einem vereinbarten Selbstbehalt müssen die Versicherten nicht unbedingt selbst für die Impfung aufkommen: In vielen Tarifen bezieht sich der Selbstbehalt explizit nicht auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Das hat den weiteren Vorteil, dass die HPV-Impfung dann auch nicht eine mögliche Beitragsrückerstattung gefährdet.