Behandlung von Privatversicherten im Standardtarif
- Arzt
- Versicherungsschutz
- Zahnarzt
Nicht immer sind Ärztinnen und Ärzte vollumfänglich über den Standardtarif, seine Rahmenbedingungen und die Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung informiert. Um Standardtarifversicherte im Gespräch mit der Arztpraxis zu unterstützen, stellen wir ein Informationsblatt zur Verfügung, das vor Ort in der Praxis vorgelegt werden kann. Die medizinischen Fachangestellten bzw. die Ärztin oder der Arzt können sich damit schnell einen Überblick über die Therapie- und Vergütungsmöglichkeiten verschaffen. Nachfragen und Missverständnisse können so schnell geklärt werden.
Das Infoblatt steht als PDF zur Verfügung und ist wie folgt aufgebaut:
Informationen zum Standardtarif für Ihre Arztpraxis
Der Standardtarif hat eine finanzielle Schutzfunktion. Um diese gewährleisten zu können, sind die Vergütungssätze geringer als bei anderen PKV-Tarifen. Gleichwohl ist die Honorierung insgesamt oft höher als das GKV-Niveau, denn die (Zahn-)Ärzte und Ärztinnen haben auch im Standardtarif deutlich größere Therapiefreiheiten als in der GKV, was sich auch auf ihre Vergütung auswirkt. So gibt es
- keine Begrenzung auf Regelleistungen wie in der GKV
- kein Wirtschaftlichkeitsgebot und damit keine Beschränkung auf die günstigsten Behandlungsalternativen
- keine Budgetierung
- bei der Verordnung von Arzneimitteln keine Festbeträge, keine Generikavorschriften und keine Verweisung auf Rabattverträge.
Die Private Krankenversicherung erstattet im Standardtarif die im Gesetz vorgesehenen reduzierten Gebührensätze (§ 5b GOÄ i. V. m. § 75 Abs. 3a SGB V):
1,8-fach (GOÄ) – persönliche ärztliche Leistungen
2,0-fach (GOZ) – persönliche zahnärztliche Leistungen
1,38-fach (GOÄ) – medizinisch-technische Leistungen
1,16-fach (GOÄ) – Laboratoriumsuntersuchungen
Der Standardtarif ist die Lösung für langjährig Privatversicherte, die einen finanziell möglichst günstigen Tarif benötigen. Sie erhalten dafür einen Versicherungsschutz, der mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Es werden alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen erstattet. Die ärztliche Versorgung ist über die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherzustellen.
Grundsätzliches zum Standardtarif
Der Standardtarif ist einer der Sozialtarife der PKV und im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Versicherte in diesen Tarif wechseln. Für einen geringeren, GKV-ähnlichen Versicherungsschutz zahlen sie zumeist einen deutlich günstigeren Beitrag. Dies wird nach Willen des Gesetzgebers unter anderem durch niedrigere Steigerungssätze bei der Arztrechnung ermöglicht.
Die Beiträge im Standardtarif sind grundsätzlich auf den GKV-Höchstbeitrag von 755,56 Euro im Monat begrenzt (2024). Langjährig Privatversicherten kommt zugute, dass sie bereits Alterungsrückstellungen gebildet haben. Diese werden im Standardtarif berücksichtigt, sodass die Beiträge deutlich geringer ausfallen.
Standardtarif, Basistarif und weitere Möglichkeiten
Umfangreiche Informationen zum Standardtarif, aber auch zum Basistarif, Notlagentarif und Möglichkeiten wie allgemeiner Tarifwechsel bietet Ihnen auch unsere Broschüre