PKV und Beihilfe

Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte?

Wenn Sie verbeamtet sind, können Sie sich privat krankenversichern. Dabei gibt es Unterschiede und Besonderheiten im Vergleich zur Krankenversicherung für Selbstständige und Angestellte.
August 2024

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich nur privat krankenversichern, wenn sie über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze verdienen. Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie Beihilfe, sind dadurch unabhängig von Ihrem Einkommen versicherungsfrei und können eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen.

Was ist Beihilfe?

Einige Bundesländer bieten zudem eine pauschale Beihilfe an. Wer sich dafür entscheidet, erhält vom Dienstherrn keine Kostenerstattung, sondern einen Zuschuss zum Beitrag an die private oder gesetzliche Krankenversicherung.

Der passende Versicherungsschutz für Beamtinnen und Beamte

Auch für Beamtinnen und Beamte gilt die Pflicht zur Versicherung. Obwohl die Beihilfe mindestens die Hälfte der Krankheitskosten übernimmt, müssen sie sich deshalb krankenversichern. Dabei können sich Beamtinnen und Beamte für die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung entscheiden.

So sind Sie als Beamte in der Privaten Krankenversicherung abgesichert

Wenn Sie individuelle Beihilfe erhalten, können Sie ab dem Tag Ihrer Verbeamtung in die Private Krankenversicherung wechseln. Sie können mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Ihrer Wahl einen Versicherungsschutz vereinbaren, der optimal zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passt:

Die private Krankenversicherung bietet beihilfekonforme Tarife an, die genau auf die Beihilfesätze von Beamten und Beamtinnen abgestimmt sind. Sie erhalten nur einen Versicherungsschutz für den Teil, der nicht von der Beihilfe gedeckt ist. Und auch nur dafür zahlen Sie einen Beitrag. Bei einer Beihilfe von beispielsweise 50 Prozent haben Sie deshalb einen 50-Prozent-Versicherungsschutz und zahlen dadurch auch nur die Hälfte einer 100-Prozent-Versicherung.

In der Regel übernimmt die Beihilfe folgende Anteile an den Krankheitskosten:

  • Aktive Beamtinnen und Beamte – 50 Prozent, 70 Prozent bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
  • Pensionärinnen und Pensionäre – 70 Prozent
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner – 70 Prozent
  • Kinder – 80 Prozent

Diese Beihilfesätze gelten für die Bundesbeihilfe und können je nach Bundesland bzw. Dienstherr variieren. 

Beim Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung können Sie vom Basisschutz bis zum Spitzenschutz wählen. Die PKV bietet Ihnen auf jeden Fall freie Arzt- und Krankenhauswahl und einen umfassenden Versicherungsschutz, in dem beispielsweise auch Physiotherapie, Ergotherapie, Osteopathie, Psychotherapie und gegebenenfalls Leistungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker enthalten sind.

Mit Zusatztarifen für Beamte können Sie Ihren Versicherungsschutz verbessern

Darüber hinaus können Sie über sogenannte Beihilfeergänzungstarife Zusatzleistungen versichern, die entweder Sonderleistungen Ihrer Beihilfe ergänzen oder von der PKV zu 100 Prozent erstattet werden. Das gilt sowohl für den ambulanten Bereich mit besseren Erstattungen für Zahnersatz, Brillen etc. als auch für den Krankenhausbereich. Hier können Sie Ein- und Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung oder auch ein Krankenhaustagegeld für jeden Tag eines Klinikaufenthalts wählen. 

Vereinbarte Leistungen gelten ein Leben lang

Mit einer PKV ist Ihnen der einmal vereinbarte Versicherungsschutz dauerhaft garantiert. Weder der Gesetzgeber noch das Versicherungsunternehmen kann Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung einseitig kürzen. Sollte Ihr Dienstherr Leistungen aus der Beihilfe kürzen, besteht in der Regel die Möglichkeit, den Versicherungsschutz entsprechend aufzustocken. Sprechen Sie Ihren Versicherer bei Bedarf darauf an.

Private Krankenversicherung für die Familie von Beamtinnen und Beamten

Sie können nicht nur in jungem Alter und bei guter Gesundheit in die PKV wechseln

Auch mit Vorerkrankungen oder einer Behinderung steht Ihnen die PKV offen. Das wird durch die freiwillige Selbstverpflichtung zahlreicher privater Krankenversicherungen garantiert: durch die sogenannte Öffnungsaktion für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter. 

Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte

Nach Ihrer Verbeamtung können Beamtinnen und Beamte statt der privaten Krankenversicherung auch die gesetzliche Krankenversicherung wählen. Je nachdem, wo Sie verbeamtet sind, müssen Sie allerdings den gesamten GKV-Beitrag selbst zahlen; Ihr Anspruch auf individuelle Beihilfe entfällt.

Anders ist dies, wenn Sie in einem Bundesland arbeiten, in dem Sie als Beamte zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen können. Die pauschale Beihilfe ist eine Art Arbeitgeberzuschuss Ihres Dienstherrn zu Ihrem Versicherungsbeitrag. Sie können sie als Zuschuss zu einem GKV-Beitrag oder PKV-Beitrag verwenden. In jedem Fall gilt: Beamtinnen und Beamte benötigen mit der pauschalen Beihilfe einen Versicherungsschutz, der 100 Prozent der Krankheitskosten umfasst – auch in der PKV. Eine Aufnahme in die PKV im Rahmen der Öffnungsaktion ist mit pauschaler Beihilfe zudem nicht möglich.

Wichtig: Die Entscheidung für eine Beihilfeart ist ab dem Status „Beamter auf Probe“ endgültig – ein späterer Wechsel von der pauschalen zur individuellen Beihilfe oder umgekehrt ist nicht möglich.

Darüber hinaus gilt für Beamte und Beamtinnen bei gesetzlicher Krankenversicherung:

Sie erhalten einen Versicherungsschutz, der für alle Kassenmitglieder gleichermaßen gesetzlich festgelegt ist – in erster Linie im Sozialgesetzbuch V. Der Gesetzgeber kann neue Leistungen einführen, aber auch streichen. Sie selbst haben keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Fallen Leistungen aus der Beihilfe heraus, können Sie diese nicht über die GKV absichern. Gegebenenfalls bietet sich in diesem Fall eine private Zusatzversicherung an.

Wie berechnet sich der Beitrag in der GKV?

Der Beitrag in der GKV hängt von Ihrem Einkommen sowie dem Zusatzbeitragssatz Ihrer Krankenkasse ab. Als freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Sie auf Ihr gesamtes Einkommen einen Beitrag. Neben Ihren Beamtenbezügen werden für den Beitrag deshalb auch beispielsweise Einnahmen aus Aktien, Kapitalvermögen und Vermietung herangezogen.

Familienangehörige, die ein eigenes Einkommen von maximal 505 Euro im Monat (2024) haben, können in der GKV beitragsfrei über Sie versichert sein. Haben Ihre Angehörigen ein höheres Einkommen durch Arbeitsentgelt und/oder sonstige Einkünfte aus Aktien etc., müssen sie sich selbstständig gegen Beitrag versichern.

Was müssen Sie beachten, wenn sich Ihre Beihilfe ändert?

Sie erhalten die Beihilfe voraussichtlich nicht Ihr Leben lang in gleichbleibender Höhe. Ebenso ist es möglich, dass Sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und deshalb gar keine Beihilfe mehr erhalten. Für diese Situationen gibt es in der PKV verbraucherfreundliche Regelungen.

Folgende Lebensumstände können zu einer Änderung Ihres Beihilfesatzes führen:

  • Sie bekommen bzw. adoptieren Ihr zweites oder ein weiteres Kind. 
    Ab einer bestimmten Anzahl Kinder (in der Regel zwei) erhöht sich Ihr Beihilfesatz von 50 Prozent auf 70 Prozent.
  • Ihr Kind beginnt eine bezahlte Ausbildung oder erreicht die Altersgrenze von grundsätzlich 25 Jahren und ist deshalb nicht mehr berücksichtigungsfähig bei der Beihilfe.
  • Sofern Sie keine weiteren Kinder haben, die einen erhöhten Beihilfesatz bewirken, sinkt Ihre Beihilfe von 70 Prozent zurück auf 50 Prozent. Auch wenn Ihr Kind verstirbt, sinkt Ihr Beihilfesatz.
  • Sie gehen in Pension.
    Pensionäre und Pensionärinnen haben einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.
  • Sie wechseln den Dienstherrn und arbeiten zum Beispiel in einem anderen Bundesland.
    Ein anderer Dienstherr bedeutet andere Beihilfevorschriften mit möglicherweise anderen Beihilfesatzregelungen und anderen Beihilfeleistungen. So kann Ihr früherer Dienstherr zum Beispiel im Bereich Brillen und Zahnersatz umfangreichere Beihilfeleistungen vorgesehen haben.

Ihr Dienstherr kann darüber hinaus Änderungen der Beihilfevorschriften vornehmen und so die Beihilfesätze anheben oder senken sowie die berücksichtigungsfähigen Leistungen erweitern und kürzen.

Änderung Ihrer privaten Krankenversicherung

Ihre private Krankenversicherung kann grundsätzlich problemlos an Ihren geänderten Beihilfeanspruch angepasst werden. Mehr noch: Sie haben einen Anspruch darauf. Ihr Versicherungsschutz wird im Rahmen der bestehenden Tarife so angepasst, dass die Beihilfeänderungen ausgeglichen werden.

Hier gilt eine Sechs-Monats-Frist für Beamtinnen und Beamte

Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrer PKV den Änderungsantrag innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall oder Änderung des Beihilfeanspruchs stellen. Der Wechsel kann dann rückwirkend ab Beginn der Beihilfeänderung vollzogen werden. Bei einer Erhöhung des Beihilfesatzes sparen Sie so Versicherungsbeiträge.

Zudem erhalten Sie innerhalb der genannten Frist den angepassten Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten. Das ist vor allem bei einer Verringerung des Beihilfesatzes wichtig. Versäumen Sie die Frist, kann das Versicherungsunternehmen eine Gesundheitsprüfung durchführen: Bei ernsteren Erkrankungen kann es für den hinzukommenden Versicherungsschutz Risikozuschlägeäerheben oder auch Leistungen ausschließen.

Sobald Sie den offiziellen Bescheid Ihrer Beihilfestelle über die Änderung des Beihilfesatzes erhalten haben, sollten Sie diese Information (bestenfalls mit einer Kopie des Bescheids) an Ihre PKV weiterleiten. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. Ihre PKV wird daraufhin die Änderungen prüfen und Ihnen eine Bestätigung sowie ggf. angepasste Versicherungsdokumente zusenden.

So gehen privatversicherte Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall vor

Als Beamtin oder Beamter haben Sie anders als andere Privatversicherte nicht nur die Leistungserbringer wie Arztpraxen und Ihre private Krankenversicherung als Vertragspartner. Hinzu kommt noch die Beihilfestelle. Da die Leistungen der PKV-Tarife oft unmittelbar an die Beihilfe anknüpfen, ist die Beihilfestelle idealerweise Ihre erste Ansprechpartnerin.

Wenn Sie nach einer Arztbehandlung eine Rechnung erhalten, sollten Sie diese zunächst selbst darauf prüfen, ob sie plausibel ist und die abgerechneten Leistungen erbracht wurden. 

Im Anschluss daran reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle ein, die Ihnen gemäß den Beihilfevorschriften die Kosten in Höhe Ihres Beihilfesatzes (z. B. 50 oder 70 Prozent) erstattet. Je nach Leistungsbereich können hierbei auch Eigenanteile anfallen, d.h. die Beihilfe kürzt die Kostenerstattung um einen bestimmten Betrag, den Sie selbst tragen müssen.

Nach Rückmeldung der Beihilfe können Sie die Rechnung mit den verbliebenen Kosten (abzüglich des möglichen Eigenanteils) bei Ihrer PKV einreichen. Diese prüft dann ebenfalls die mögliche Kostenerstattung und überweist den Ihnen zustehenden Betrag.

Zu Fragen der genaueren Rechnungsabwicklung können Sie sich direkt an Ihre Beihilfestelle und auch Ihre PKV wenden. Dies empfehlen wir Ihnen insbesondere, wenn beispielsweise wegen eines hohen Rechnungsbetrages eine zeitnahe Erstattung von Beihilfe wie auch PKV für Sie wichtig ist.

Kostenvoranschläge vor aufwändigeren Behandlungen sollten Sie stets sowohl bei Ihrer privaten Krankenversicherung als auch bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.