Ergänzung zur Beihilfe

Absicherung für Beamtenfamilien: Beihilfe und private Krankenversicherung optimal nutzen

Als Beamtin oder Beamter haben Sie die Möglichkeit, nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Familie umfassend abzusichern. Die Kombination aus Beihilfe und PKV bietet hierbei die beste Option.
August 2024

Die individuelle Beihilfe übernimmt etwa die Hälfte der Gesundheitskosten von Beamtinnen und Beamten, oft sogar mehr. Mit Tarifen, die auf diese Beihilfe abgestimmt sind (sogenannte beihilfekonforme Tarife), bietet die Private Krankenversicherung (PKV) einen umfangreichen und zugleich besonders kostengünstigen Versicherungsschutz. Davon können auch Angehörige von Beamten und Beamtinnen finanziell profitieren, sofern sie bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sind.

Beihilfe für Ehepartner und Lebenspartner

Wenn Sie Beamter oder Beamtin sind, können Sie für Ihren Partner oder Ihre Partnerin ebenfalls Beihilfe erhalten. Das gilt für einen Ehepartner, eine Ehepartnerin, einen eingetragenen (also gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner bzw. eine eingetragene Lebenspartnerin. Ihr Dienstherr gewährt Ihnen diese zusätzliche Beihilfe bei einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft ab Ihrer Verbeamtung. Sind Sie bereits verbeamtet, kann Ihre Frau oder Ihr Mann ab der Eheschließung bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass das jährliche Einkommen Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin unter einer bestimmten Grenze liegt. Wird diese Voraussetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt, erhalten sie auch erst dann die Beihilfe.

Berücksichtigt werden alle Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Neben dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden auch sonstige Einkünfte betrachtet, zum Beispiel Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Seit 2024 wird die Einkommensgrenze gemäß der Bundesbeihilfeverordnung jährlich angepasst und orientiert sich an der Rentenwerterhöhung. Im Jahr 2024 ist die Einkommensgrenze für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte daher auf 20.878 Euro gestiegen. Die Bestimmungen und möglichen Anpassungen können sich in den jeweiligen Bundesländern davon unterscheiden. Daher ist es ratsam, dass Sie sich mit den Beihilfebestimmungen Ihres Bundeslandes vertraut machen.

Beihilfe für Kinder von Beamten

Grundsätzlich erhalten Sie auch für Ihre Kinder Beihilfe. Neben der oben genannten Grenze für eigene Einkünfte gilt bei der Beihilfe für Kinder eine Altersgrenze: Grundsätzlich wird die Beihilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt und kann sich bis zum 25. Lebensjahr Ihres Kindes verlängern, wenn es sich in Ausbildung befindet (Schule, Studium, Berufsausbildung).

Privat krankenversichert als Studentin oder Student

Hat Ihr Kind eine Behinderung, so dass es nicht in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, ist es über das 25. Lebensjahr hinaus bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig.

Übliche Beihilfesätze für Familienangehörige

So können sich Ehepartner und Lebenspartner von Beamten privat versichern

Damit Ihr Partner oder Ihre Partnerin sich mit Beihilfe privat krankenversichern kann, müssen sie nicht nur bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein: Es darf auch keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehen. Versicherungspflicht wird vor allem durch ein Gehalt aus abhängiger Beschäftigung von über 538 Euro im Monat ausgelöst. Hat Ihre Frau oder Ihr Mann kein Einkommen, einen Minijob oder ist selbstständig tätig, können sie eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Insbesondere bei einer Selbstständigkeit sollten Sie aber gemeinsam auf die Einkommensgrenze für die Beihilfe achten.

Die PKV bietet auch für Ihre Angehörigen spezielle Beihilfetarife an, die genau auf ihre Bedürfnisse und die ihnen gewährte Beihilfe abgestimmt sind. Diese Tarife decken grundsätzlich die Gesundheitskosten ab, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Die Dienstherrn zahlen für Ehepartnerinnen und -partner wie auch Lebenspartnerinnen und -partner oft höhere Beihilfen als für die Beamtinnen und Beamten selbst. Deshalb wird Ihre Frau oder Ihr Mann voraussichtlich einen geringeren PKV-Beitrag zahlen als Sie. Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, was wiederum Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben kann.

Vorteile der PKV für Partner von Beamten

Ein großer Vorteil der PKV ist ihre Flexibilität bei der Wahl des Versicherungsschutzes. Dazu gehört, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin ein umfangreicheres Leistungsspektrum wählen kann, als es die GKV bietet. Dies sind beispielsweise Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer im Krankenhaus. Dabei kann Ihr Partner oder Ihre Partnerin auch einen anderen Versicherungsschutz wählen als Sie.

Der Versicherungsabschluss kann direkt nach der Bestätigung durch die Beihilfestelle erfolgen. Vergessen Sie nicht, die Kündigungsfrist bei der aktuellen GKV zu beachten, die einen Nachweis über den Versicherungswechsel verlangt. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer PKV.

Private Krankenversicherung für Kinder von Beamten

Die individuelle Beihilfe übernimmt in der Regel 80 Prozent der Gesundheitskosten Ihrer Kinder. Deshalb brauchen sie nur eine private Krankenversicherung für die Restkosten von 20 Prozent. 

Für die Aufnahme Ihrer Kinder in die PKV gelten folgende Regelungen:

  • Neugeborene: Melden Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach seiner Geburt bei Ihrer PKV an, wird es ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten aufgenommen. Weitere Informationen dazu bietet auch unser Artikel „PKV-versichert und schwanger: Was sollte ich beachten?“
  • Adoptierte Kinder: Auch für adoptierte Kinder gilt eine erleichterte Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von zwei Monaten, ausgehend vom Adoptionszeitpunkt. Wartezeiten entfallen, die Höhe eines notwendigen Risikozuschlags aus gesundheitlichen Gründen ist begrenzt.
  • Stiefkinder: Heiraten Sie erneut, können auch Ihre Stiefkinder bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig sein. In diesem Fall können Ihre Stiefkinder in die PKV aufgenommen werden. Hier gelten häufig Fristen von zwei bis drei Monaten nach Begründung der Beihilfefähigkeit. Üblicherweise findet seitens der PKV eine Gesundheitsprüfung statt.
  • Was ist, wenn ich schon Kinder habe, wenn ich verbeamtet werde? Sobald Ihre Beihilfestelle bestätigt, dass Ihr Kind berücksichtigungsfähig ist, können Sie auch ihr Kind privat versichern. Dazu ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Sollte Ihr Kind bisher in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert sein, haben Sie durch die Verbeamtung ein Sonderkündigungsrecht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihr Kind freiwillig in der GKV gegen Beitrag versichert bleibt. Sollten Sie oder Ihr Ehepartner bereits privat krankenversichert sein, könnte auch ein Tarifwechsel infrage kommen.

Wechsel Ihres Kindes von der GKV in die PKV

Wenn Sie die GKV Ihres Kindes kündigen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Kind unmittelbar in eine neue Krankenversicherung wechselt. Fordern Sie diesen Nachweis rechtzeitig bei der neuen PKV an und reichen Sie ihn fristgerecht bei der GKV ein. So stellen Sie sicher, dass der Wechsel reibungslos verläuft. Achten sie dabei auch stets auf die Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was passiert, wenn meine Angehörigen keine Beihilfe mehr bekommen?

Einkommen und Einkommensgrenzen jährlich prüfen

Das Einkommen Ihrer Angehörigen ebenso wie die Einkommensgrenzen für die Beihilfe und die Versicherungspflicht in der GKV können sich jährlich ändern. Daher ist es wichtig, dass Sie die Beträge regelmäßig überprüfen und die Einkommensnachweise bei der Beihilfe korrekt und pünktlich einreichen.

Verlieren Ihre Angehörigen den Status der Beihilfefähigkeit, z. B. durch Überschreiten der Einkommensgrenze oder durch geänderte familiäre Umstände, müssen sie sich anderweitig versichern. Dies kann über die GKV oder die PKV erfolgen.

Wollen oder müssen Ihre Angehörigen nach Wegfall der Beihilfe privat krankenversichert bleiben, können sie ihren bestehenden beihilfekonformen Tarif in einen Vollversicherungsschutz (100 Prozent) umwandeln. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt, erfolgt keine Risikoprüfung und es gibt keine Wartezeiten für den neuen Versicherungsschutz.